Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 27.07.2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Vertragspartner
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AMP Beratung, Inhaberin: Anja Miebach, Langer Weg 7b, 33332 Gütersloh (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen zur Verbesserung der digitalen Sichtbarkeit des Kunden in Suchmaschinen und KI-gestützten Antwortsystemen (nachfolgend „Digital-Visibility-Programm" oder „Programm").
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verbrauchergeschäft liegt nicht vor; ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
1.4. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages können, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, in Textform (z. B. per E-Mail) abgegeben werden.
§ 2 Vertragsgegenstand: betreute Dienstleistung
2.1. Der Anbieter erbringt für den Kunden eine betreute Dienstleistung („Managed Service"). Der Anbieter übernimmt dabei insbesondere Recherche, Redaktion und Erstellung von Fachbeiträgen und weiteren Inhalten, die Optimierung dieser Inhalte und der Website des Kunden für Suchmaschinen und KI-gestützte Antwortsysteme, die Veröffentlichung nach Maßgabe des § 5, Maßnahmen außerhalb der Website des Kunden nach Maßgabe der gebuchten Stufe sowie die laufende Messung und das monatliche Reporting nach § 9.
2.2. Gegenstand des Vertrages ist keine Überlassung von Software zur eigenständigen Nutzung durch den Kunden. Der Kunde erstellt insbesondere keine Inhalte selbst und gibt keine eigenen Anweisungen (Prompts) in ein System des Anbieters ein. Soweit dem Kunden Zugang zu Auswertungs- oder Reporting-Ansichten des Anbieters gewährt wird, dient dieser allein der Darstellung der Ergebnisse der vom Anbieter erbrachten Leistungen.
2.3. Das Programm wird in drei Leistungsstufen angeboten: Basis, Aktiv und Dominanz. Jede Stufe enthält eine Mindestmenge an Fachbeiträgen pro Monat: Basis 2 bis 3, Aktiv 4 bis 7, Dominanz 8 bis 12 Fachbeiträge. Der Bezug einzelner Leistungen ohne Stufe, insbesondere ein reines Content-Abonnement, wird nicht angeboten.
2.4. Der Leistungsumfang der jeweiligen Stufe ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung, die auf der Webseite des Anbieters unter „Preise" einsehbar ist, sowie aus dem individuellen Angebot des Anbieters. Beide werden Bestandteil des Vertrages. Bei Widersprüchen geht das individuelle Angebot der Leistungsbeschreibung auf der Webseite vor.
2.5. Die Leistungen des Programms sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet ein fachgerechtes Tätigwerden nach dem anerkannten Stand der Suchmaschinen- und KI-Sichtbarkeits-Optimierung sowie die in § 4 zugesagte inhaltliche Qualität, nicht jedoch einen bestimmten Sichtbarkeits- oder wirtschaftlichen Erfolg (§ 8).
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
3.1. Der Vertrag wird auf Grundlage eines individuellen Angebots des Anbieters geschlossen. Der Kunde kann ein solches Angebot im Gespräch oder über den Preisrechner auf der Webseite des Anbieters anfordern. Angebote des Anbieters sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
3.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt und der Anbieter die Annahme in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
3.3. Ein vom Anbieter kostenlos bereitgestelltes Digital Visibility Audit sowie sonstige unentgeltliche Vorleistungen (z. B. Analysen, Erstgespräche, Maßnahmenvorschläge) sind unverbindlich und begründen keinen entgeltlichen Vertrag. Sie gehen insbesondere nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement oder eine kostenpflichtige Leistung über.
§ 4 Leistungserbringung, Einsatz von KI und Qualität der Inhalte
4.1. Der Anbieter erbringt die Leistungen mit eigenem Personal oder durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer. Der Einsatz von Subunternehmern lässt die Verantwortlichkeit des Anbieters gegenüber dem Kunden unberührt.
4.2. Einsatz von KI: Die Inhalte entstehen im Zusammenspiel aus KI-gestützter Produktion und menschlicher fachlicher Prüfung. Der Anbieter setzt hierfür Systeme Dritter ein. Jeder zur Veröffentlichung bestimmte Beitrag wird vor der Übergabe an den Kunden durch eine fachlich qualifizierte Person geprüft. Der Anbieter weist den Einsatz von KI-Systemen auf Verlangen des Kunden im Einzelnen nach.
4.3. Qualitätszusage: Der Anbieter schuldet fachlich richtige, recherchierte und mit Quellen belegte Fachbeiträge im vereinbarten Umfang. Die Länge eines Fachbeitrags richtet sich nach dem Thema und liegt regelmäßig zwischen 1.500 und 4.000 Wörtern; eine Abrechnung nach Wörtern erfolgt nicht. Zahlen, Studienangaben und fachliche Aussagen werden belegt; die verwendeten Quellen werden dem Kunden auf Verlangen benannt. Die weiteren Bestandteile eines Fachbeitrags (z. B. Bildmaterial, Optimierung, Veröffentlichung) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung nach § 2.4.
4.4. Korrekturschleifen: Für jeden Fachbeitrag sind zwei Korrekturschleifen in der Vergütung enthalten. Der Kunde kann Änderungswünsche innerhalb von zehn Werktagen ab Übergabe in Textform geltend machen; der Anbieter arbeitet sie innerhalb angemessener Frist ein. Änderungswünsche, die den vereinbarten Leistungsumfang oder das vereinbarte Thema wesentlich erweitern, sind gesondert zu vereinbaren.
4.5. Mängel und Nacherfüllung: Weist eine Leistung Mängel auf, insbesondere sachlich falsche Aussagen, fehlende oder unzutreffende Quellenbelege, eine erhebliche Unterschreitung des vereinbarten Umfangs oder eine Abweichung von vereinbarten Vorgaben, so rügt der Kunde dies in Textform. Der Anbieter beseitigt den gerügten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist ohne zusätzliche Vergütung. Gelingt die Nacherfüllung auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht, kann der Kunde die auf die betroffene Leistung entfallende Vergütung angemessen mindern. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
4.6. Meldet sich der Kunde innerhalb von zehn Werktagen ab Übergabe eines Beitrags nicht, gilt dieser als zur Veröffentlichung freigegeben. Die Rechte des Kunden nach § 4.4 und § 4.5 bleiben davon unberührt.
§ 5 Veröffentlichung, technische Maßnahmen und Einbau-Prüfung
5.1. Leistungen, die keinen Eingriff in Systeme des Kunden erfordern, führt der Anbieter selbst aus — insbesondere Recherche und Erstellung der Inhalte, Pflege von Verzeichnis-, Portal- und Bewertungsprofilen (soweit Zugänge bereitgestellt sind), Maßnahmen der Digital-PR sowie Messung und Reporting.
5.2. Veröffentlichung: Die Veröffentlichung der Inhalte auf der Website des Kunden erfolgt durch den Anbieter, sofern der Kunde ihm die erforderlichen Zugänge zu seinem Redaktionssystem (CMS) bereitstellt. Stellt der Kunde keine Zugänge bereit, übergibt der Anbieter die Inhalte veröffentlichungsfertig; die Veröffentlichung obliegt dann dem Kunden.
5.3. Technische Maßnahmen: Maßnahmen, die eine Änderung an Systemen des Kunden erfordern (insbesondere Website-Templates, Server- und Hosting-Konfiguration, strukturierte Daten), übergibt der Anbieter als umsetzungsreife technische Vorgaben mit Einbau-Anweisung. Der Einbau erfolgt durch den Kunden oder das von ihm beauftragte Web-Team. Über die Veröffentlichung von Inhalten nach § 5.2 hinaus nimmt der Anbieter keine Eingriffe in Systeme des Kunden vor und übernimmt keine Verantwortung für Beschaffenheit, Verfügbarkeit, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit dieser Systeme oder eingesetzter Dritt-Software.
5.4. Einbau-Prüfung: Nach Mitteilung des Einbaus durch den Kunden prüft der Anbieter die Umsetzung auf fachgerechte Einbindung und teilt das Ergebnis innerhalb von zehn Werktagen, spätestens mit dem nächsten Monatsbericht, in Textform mit. Festgestellte Abweichungen werden mit Korrekturhinweisen dokumentiert. Die Einbau-Prüfung ist eine Prüf-, keine Abnahmeleistung im werkvertraglichen Sinne.
§ 6 Leistungen auf Plattformen Dritter
6.1. Soweit Leistungen des Programms auf oder über Plattformen Dritter erbracht werden (insbesondere Branchen- und Firmenverzeichnisse, Bewertungsportale, Presse- und Redaktionsangebote, Videoplattformen, Wissensdatenbanken), stehen diese unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Richtlinien, Nutzungsbedingungen und Annahmeentscheidungen des jeweiligen Betreibers.
6.2. Der Anbieter schuldet insoweit die fachgerechte Aufbereitung, Einreichung und Nachverfolgung der jeweiligen Maßnahme. Nicht geschuldet sind die Annahme, Veröffentlichung, redaktionelle Aufnahme, Platzierung oder dauerhafte Verfügbarkeit von Einträgen, Beiträgen oder Erwähnungen durch den Dritten.
6.3. Änderungen, Ablehnungen oder Löschungen durch Plattform- oder Medienbetreiber sowie Änderungen ihrer Richtlinien hat der Anbieter nicht zu vertreten. Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche Ablehnungen im Monatsbericht und schlägt, soweit im Rahmen der gebuchten Stufe möglich, Alternativen vor.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Die Leistungen des Programms erfordern die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- dem Anbieter Zugang zu seinem Redaktionssystem (CMS) einzurichten oder die übergebenen Inhalte selbst zu veröffentlichen (§ 5.2);
- zur Veröffentlichung vorgesehene Inhalte und Maßnahmen innerhalb von zehn Werktagen freizugeben oder unter Angabe von Gründen abzulehnen (§ 4.6);
- die für die Leistungserbringung erforderlichen Fachinformationen, Unternehmens- und Produktdaten, Bild- und Markenmaterial sowie Zugänge zu Verzeichnis- und Bewertungsprofilen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen;
- einen fachlich und organisatorisch entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen und dessen Erreichbarkeit während der Vertragslaufzeit sicherzustellen;
- die vom Anbieter übergebenen technischen Korrekturen innerhalb der jeweils mitgeteilten, angemessenen Frist durch sein Web-Team einbauen zu lassen und dem Anbieter den Einbau mitzuteilen (§ 5.3).
7.2. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Materialien richtig sind und frei von Rechten Dritter verwendet werden können. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass vom Kunden bereitgestellte Materialien Rechte Dritter verletzen.
7.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist der Anbieter für die Dauer und im Umfang der unterbliebenen Mitwirkung von den davon abhängigen Leistungspflichten frei; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Vereinbarte Leistungszeiträume und Fristen verschieben sich um den Zeitraum der unterbliebenen Mitwirkung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
7.4. Kann eine für einen Monat vorgesehene Leistungsmenge aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erbracht werden, verschiebt sie sich in den Folgemonat. Eine Übertragung über das Ende der vereinbarten Laufzeit hinaus erfolgt nicht.
§ 8 Keine Erfolgs- oder Platzierungsgarantie
8.1. Der Anbieter übernimmt keine Garantie und keine Zusicherung für das Erreichen bestimmter Positionen in Suchmaschinen, für die Nennung, Empfehlung oder Zitierung des Kunden in Antworten KI-gestützter Systeme (z. B. ChatGPT, KI-Funktionen von Google, Perplexity, Claude, Microsoft Copilot) oder für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
8.2. Suchmaschinen und KI-Systeme werden von Dritten betrieben. Deren Auswahl-, Ranking- und Antwortmechanismen entziehen sich der Kontrolle des Anbieters und arbeiten insbesondere bei KI-Systemen nicht deterministisch: Dieselbe Anfrage kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedliche Antworten, Nennungen und Quellen liefern.
8.3. Einzelne Stichtagswerte oder Einzelabfragen sind daher keine geeignete Grundlage für die Beurteilung der Leistung und begründen für sich genommen weder eine Schlecht- noch eine Nichtleistung des Anbieters. Maßgeblich ist die Trendbetrachtung über mehrere Messzeitpunkte (§ 9). Die Pflichten des Anbieters aus § 4 (Qualität der Inhalte) bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 9 Messung und Reporting
9.1. Der Anbieter stellt dem Kunden für jede Stufe einen monatlichen Bericht („Monatsbericht") bereit. Der Monatsbericht dokumentiert die im Berichtszeitraum erbrachten wesentlichen Leistungen sowie die Messergebnisse zu drei Kennzahlen: in welchen KI-Antworten das Unternehmen des Kunden genannt wird (Nennungsquote), an welcher Stelle es genannt wird (durchschnittliche Position) und welche Seiten des Kunden als Quelle zitiert werden.
9.2. Gemessen wird an einem bei Vertragsbeginn festgelegten Satz von Einkäuferfragen in den vereinbarten KI-Systemen. Die Messmethodik (Fragensatz, KI-Systeme, Messfrequenz und Auswertungslogik) wird bei Vertragsschluss in Textform festgehalten und wird Bestandteil des Vertrages.
9.3. Änderungen der Messmethodik während der Laufzeit sind nur einvernehmlich oder aufgrund von Änderungen der KI-Systeme Dritter zulässig; sie werden dokumentiert und dürfen die Vergleichbarkeit der Messreihe nicht zulasten des Kunden beeinträchtigen. Stellt ein Betreiber ein vereinbartes KI-System ein oder ändert es sich so wesentlich, dass die vereinbarte Messung nicht fortgeführt werden kann, passen die Parteien die Messmethodik einvernehmlich an.
9.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Messwerte den in § 8.2 beschriebenen Schwankungen unterliegen und daher als Trend über mehrere Messzeitpunkte auszuwerten sind.
§ 10 Nutzungsrechte an den Inhalten
10.1. Der Anbieter überträgt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der auf die jeweilige Leistung entfallenden Vergütung die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den für den Kunden erstellten Inhalten (insbesondere Texte, Grafiken, Bilder, Videos, strukturierte Daten), einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur Übertragung auf Dritte.
10.2. Bis zur vollständigen Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, widerrufliches Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der übergebenen Inhalte, insbesondere zur Veröffentlichung auf der eigenen Website.
10.3. Soweit Inhalte Material Dritter enthalten (z. B. lizenziertes Bild-, Film- oder Musikmaterial), gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; der Anbieter weist den Kunden auf Beschränkungen hin. Die vom Anbieter eingesetzten Methoden, Vorlagen, Auswertungswerkzeuge und Software bleiben beim Anbieter und werden nicht Vertragsgegenstand.
10.4. Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.
§ 11 Vergütung und Zahlung
11.1. Die monatliche Vergütung setzt sich aus dem Programmpreis der gebuchten Stufe und dem Stückpreis je Fachbeitrag zusammen. Es gelten die folgenden Preise pro Monat: Stufe Basis 490 € Programmpreis, 490 € je Fachbeitrag · Stufe Aktiv 990 € Programmpreis, 420 € je Fachbeitrag · Stufe Dominanz 1.790 € Programmpreis, 390 € je Fachbeitrag.
11.2. Optionale Erweiterungen werden zusätzlich berechnet: Übersetzung 99 € je Sprache und Fachbeitrag, Social Video 120 € je Video. Eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben.
11.3. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise (§ 2.4).
11.4. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Pflicht des Kunden zur Zahlung per Kreditkarte oder zur Hinterlegung von Zahlungsdaten bei einem Zahlungsdienstleister besteht nicht.
11.5. Vereinbaren die Parteien eine Laufzeit von zwölf Monaten, gewährt der Anbieter einen Nachlass von 10 % auf die monatliche Gesamtsumme (§ 12.1).
11.6. Innerhalb einer laufenden vereinbarten Laufzeit bleiben die Preise unverändert. Preisänderungen kann der Anbieter mit Wirkung zum Beginn einer neuen Laufzeit vornehmen; er kündigt sie mindestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Laufzeit in Textform an.
11.7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter kann nach erfolgloser Mahnung und Ankündigung in Textform die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückstellen; die bereits erbrachten Leistungen bleiben abrechenbar.
§ 12 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Stufenwechsel
12.1. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten, beginnend mit dem ersten Tag des ersten Leistungsmonats, bei monatlicher Abrechnung. Alternativ können die Parteien eine Laufzeit von zwölf Monaten mit dem Nachlass nach § 11.5 vereinbaren. Während der vereinbarten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
12.2. Keine automatische Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Er endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern die Parteien nicht bis zu deren Ablauf in Textform eine Verlängerung vereinbaren. Der Anbieter weist den Kunden spätestens einen Monat vor Ablauf auf das Laufzeitende hin.
12.3. Vereinbaren die Parteien eine Fortsetzung ohne neue feste Laufzeit, läuft der Vertrag monatlich weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
12.4. Stufenwechsel: Ein Wechsel in eine höhere Stufe (Upgrade) ist jederzeit mit Wirkung zum Beginn des Folgemonats möglich; die laufende Mindestlaufzeit läuft dabei weiter und beginnt nicht neu. Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe (Downgrade) wird zum Ende der vereinbarten Laufzeit wirksam. Die Anzahl der Fachbeiträge innerhalb des Mengenfensters der gebuchten Stufe (§ 2.3) kann der Kunde zu jedem Verlängerungszeitpunkt anpassen.
12.5. Jede Kündigung bedarf der Textform. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.6. Mit Vertragsende stellt der Anbieter Messung und Reporting ein und übergibt dem Kunden die bis dahin erstellten, bezahlten Inhalte sowie die vorliegenden Monatsberichte. Die Nutzungsrechte des Kunden nach § 10 bleiben über das Vertragsende hinaus bestehen.
§ 13 Haftung
13.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
13.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
13.3. Die Haftung nach § 13.2 ist je Schadensfall auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Netto-Vergütung begrenzt. Die Haftung nach § 13.1 sowie die zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
13.4. Inhaltliche Verantwortung: Der Anbieter steht für die nach § 4.3 geschuldete Sorgfalt bei Recherche und fachlicher Prüfung der Inhalte ein. Für Inhalte, die auf vom Kunden bereitgestellten Informationen beruhen, haftet der Anbieter nur, soweit deren Unrichtigkeit bei Anwendung der geschuldeten Sorgfalt für ihn erkennbar war. Verändert der Kunde übergebene Inhalte oder verwendet er sie in einem anderen als dem vereinbarten Zusammenhang, haftet der Anbieter für die hieraus entstehenden Folgen nicht.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1. Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen geschäftlichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
14.2. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Anbieters. Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh, sofern der Kunde Kaufmann ist.
15.3. Änderungen dieser AGB gelten für laufende Verträge nur, wenn der Kunde ihnen in Textform zustimmt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.